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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 14.11.2001
Aktenzeichen: X R 32-33/01

Schlagzeile:

Ungemilderte Besteuerung von Ertragsanteilen aus Gegenleistungs-Leibrenten ist verfassungswidrig

Schlagworte:

Ertragsanteil, Gegenleistung, Leibrente, Rente

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob die Besteuerung der Ertragsanteile (Erträge des Rentenrechts; § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes) von Bezügen aus Leibrenten, die Gegenleistung für den Erwerb eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens sind, mit ihrem vollen Nennbetrag - ohne Berücksichtigung eines Sparer-Freibetrags - ungeachtet dessen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) vereinbar ist, dass es sich um pauschalierte Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt.

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