Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.11.2001 |
Aktenzeichen: | X R 39/98 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.02.1998 |
Aktenzeichen: | I 366/95 |
Schlagzeile: |
Ertragsanteil aus einer privaten Veräußerungsleibrente nicht als Sonderausgabe abziehbar
Schlagworte: |
Ertragsanteil, Leibrente, Schuldzinsen, Sonderausgabe, Veräußerungsleibrente, Wohnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Werden anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen (Leibrente) vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) nicht als Sonderausgaben abziehbar.