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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.10.2001
Aktenzeichen: II R 10/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.09.1999
Aktenzeichen: III 533/92

Schlagzeile:

Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung unterliegen der Erbschaftsteuer

Schlagworte:

Befreiende Lebensversicherung, Bezugsrecht, Erbschaftsteuer, Erwerb von Todes wegen, Lebensversicherung, Vermögensvorteil

Wichtig für:

Erben

Kurzkommentar:

Der Leistungsbezug aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer.

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