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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.12.2001
Aktenzeichen: 1 K 5272/00

Schlagzeile:

Wertverlust für Privat-Pkw bei Unfall auf Dienstreise als Werbungskosten abzugsfähig

Schlagworte:

Unfall, Werbungskosten, Wertverlust

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Verursacht ein Arbeitnehmer mit seinem Privat-Pkw auf einer Dienstreise einen Unfall, kann er den Wertverlust als Werbungskosten geltend machen, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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