Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.11.2001 |
Aktenzeichen: | I 76/2001 |
Schlagzeile: |
Abfindung an Arbeitnehmer-Ehegatten ist als Betriebsausgabe abzugsfähig
Schlagworte: |
Abfindung, Betriebsaufgabe, Betriebsausgabe, Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Ehepaare
Kurzkommentar: |
Kündigt ein Arbeitgeber seiner angestellten Ehefrau wegen Betriebsaufgabe, ist eine Abfindung als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ein steuerrechtlich anerkanntes Arbeitsverhältnis bestand und die Abfindung eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt war.
Hinweis: Ein familienfremder Arbeitnehmer muss ebenfalls eine entsprechende Abfindung erhalten.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.