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Quelle:

Finanzgericht Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.11.2001
Aktenzeichen: I 76/2001

Schlagzeile:

Abfindung an Arbeitnehmer-Ehegatten ist als Betriebsausgabe abzugsfähig

Schlagworte:

Abfindung, Betriebsaufgabe, Betriebsausgabe, Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Ehepaare

Kurzkommentar:

Kündigt ein Arbeitgeber seiner angestellten Ehefrau wegen Betriebsaufgabe, ist eine Abfindung als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ein steuerrechtlich anerkanntes Arbeitsverhältnis bestand und die Abfindung eindeutig vereinbart und ernsthaft gewollt war.

Hinweis: Ein familienfremder Arbeitnehmer muss ebenfalls eine entsprechende Abfindung erhalten.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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