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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.11.2001
Aktenzeichen: 4 K 2670/99

Schlagzeile:

Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei Direktversicherung für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Schlagworte:

Direktversicherung, Vorwegabzug

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Bei einer Direktversicherung, die eine GmbH für einen Gesellschafter-Geschäftsführer abschließt und die pauschal mit 20 Prozent Lohnsteuer versteuert wird, ist der Vorwegabzug nicht um 16 Prozent der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit zu kürzen. Dies gilt auch für den Fall, dass die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer die Beiträge erstattet.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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