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Quelle:

Finanzgericht Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.01.2001
Aktenzeichen: 2 K 2480/99

Schlagzeile:

Werbungskostenabzug für ein im Rahmen der doppelten Haushaltsführung außerhalb des Beschäftigungsortes am Lebensmittelpunkt unterhaltenes häusliches Arbeitszimmer

Schlagworte:

Arbeitszimmer, Berufliche Nutzung, Hochschullehrer, Lebensmittelpunkt

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VI R 107/01. Die anhängige Rechtsfrage lautet: Sind die Werbungskosten für ein im Rahmen der doppelten Haushaltsführung außerhalb des Beschäftigungsortes am Lebensmittelpunkt unterhaltenes häusliches Arbeitszimmer eines Hochschullehrers für den Teilbereich "Lehrveranstaltungen" seiner Tätigkeit nicht abzugsfähig, weil wegen der räumlichen Trennung eine Nutzung des Arbeitszimmers zu mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen Tätigkeit nicht gegeben ist und subjektive Erwägungen über die eingeschränkte Verfügbarkeit des beim Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatzes unbeachtlich sind?
-- Zulassung durch BFH --
EStG § 4 Abs 5 Nr 6b; EStG § 9 Abs 5

Aktuelle Ergänzung: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom 06.10.2004 (Aktenzeichen VI R 107/01) entschieden (Zurückverweisung). Das Urteil wurde vom BFH nicht veröffentlicht.

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