Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.01.2002 |
Aktenzeichen: | 7 K 1790/00 |
Schlagzeile: |
Übernahme der Kreditkartengebühr durch Arbeitgeber als steuerfreier Sachbezug
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Kreditkarte
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Übernimmt der Arbeitgeber die Gebühren für eine Kreditkarte, die nicht privat, sondern zur Begleichung von beruflichen Reisekosten verwendet wird, handelt es sich beim Arbeitnehmer um einen steuerfreien Sachbezug.
Besitzt der Arbeitnehmer zusätzlich eine Kreditkarte für private Zwecke, ist nach Auffassung des Finanzgerichts eine konkrete Kontrolle anhand von Reisekostenabrechnungen entbehrlich. Der berufliche Anlass kann hinsichtlich der übernommenen Gebühren unterstellt werden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.