Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.12.2001 |
Aktenzeichen: | V R 43/00 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.05.2000 |
Aktenzeichen: | 5 K 88/98 |
Schlagzeile: |
Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Waren in einem sog. Hofladen
Schlagworte: |
Durchschnittssatz, Hofladen, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Veräußert ein Landwirt Waren in einem sog. Hofladen, so unterliegt der (pauschalen) Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen nur die Veräußerung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte sowie - in begrenztem Umfang - zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte.
Dagegen ist die Veräußerung zugekaufter nicht betriebstypischer Produkte (sog. Handelswaren) nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu besteuern.
BMF-Schreiben vom 28. November 2005 (Az: IV A 5 - S 7410 - 58/05).