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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2001
Aktenzeichen: V R 43/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.05.2000
Aktenzeichen: 5 K 88/98

Schlagzeile:

Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Waren in einem sog. Hofladen

Schlagworte:

Durchschnittssatz, Hofladen, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Veräußert ein Landwirt Waren in einem sog. Hofladen, so unterliegt der (pauschalen) Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen nur die Veräußerung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte sowie - in begrenztem Umfang - zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte.

Dagegen ist die Veräußerung zugekaufter nicht betriebstypischer Produkte (sog. Handelswaren) nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu besteuern.

BMF-Schreiben vom 28. November 2005 (Az: IV A 5 - S 7410 - 58/05).

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