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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.02.2002
Aktenzeichen: IV A 2 - S 2742 - 4/02

Schlagzeile:

Grundsätze bei der Anerkennung von Tantiemezusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Schlagworte:

Tantieme, Tantiemezusage

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Mit Urteil vom 27. März 2001 (Aktenzeichen I R 27/99) hat der Bundesfinanzhof zu Grundsätzen bei der körperschaftsteuerlichen Anerkennung von Tantiemezusagen (insbesondere von Nur-Tantiemezusagen) an den Gesellschafter-Geschäftsführer Stellung genommen. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind künftig ergänzend zu Abschn. 33 der Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) weitere Grundsätze bei der Anerkennung von Tantiemezusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer anzuwenden.

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