Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.01.2002 |
Aktenzeichen: | IX R 21/98 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.01.1998 |
Aktenzeichen: | 2 K 2782/97 |
Schlagzeile: |
Sonderabschreibungen beim Eintritt in eine Grundstücksgemeinschaft
Schlagworte: |
Anspruchsberechtigung, Fördergebiet, Gesellschafterwechsel, Sonderabschreibung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Fördergebietsgesetzes (FöGbG) schließt nur für von der Gemeinschaft selbst durchgeführte Investitionen aus, dass die der Gemeinschaft angehörenden Steuerpflichtigen Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen können. Wird dagegen ein Steuerpflichtiger durch eine von ihm vorgenommene Investition erst Gemeinschafter, steht § 1 Abs. 1 Satz 2 FördG einer Förderung dieser Investition nicht entgegen.