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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.02.2002
Aktenzeichen: III R 14/00

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.1999
Aktenzeichen: 9 K 9256/99

Schlagzeile:

Investitionszulage für einen Messestand

Schlagworte:

Investitionszulage, Lagerung, Messestand, Verbleiben

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er jeweils eine Woche im Jahr auf einer Messe im Fördergebiet sowie eine Woche auf einer Messe außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird und die übrige Zeit bei einer außerhalb des Fördergebiets ansässigen Firma eingelagert wird.

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