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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.12.2001
Aktenzeichen: III R 21/98

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.09.1997
Aktenzeichen: 10 K 5095/97 I

Schlagzeile:

Brandmeldeanlage in einem Lagergebäude keine Betriebsvorrichtung

Schlagworte:

Betriebsvorrichtung, Brandmeldeanlage, Gebäude, Investitionszulage

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine in einem Lagergebäude eingebaute Brandmeldeanlage ist keine Betriebsvorrichtung und damit kein investitionszulagenbegünstigtes bewegliches Wirtschaftsgut.

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