Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 23.01.2002 |
Aktenzeichen: | V R 84/99 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.10.1999 |
Aktenzeichen: | 6 K 2426/98 |
Schlagzeile: |
Vorsteuerabzug einer Vorgründungsgesellschaft bzw. einer GmbH in Gründung? (Vorlage an den Europäischen Gerichtshof)
Schlagworte: |
Unternehmer, Vorbereitung, Vorgründungsgesellschaft, Vorsteuerabzug
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Der Bundesfinanzhof legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:
Ist eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete (Personen-)Gesellschaft zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt, wenn sie nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an die später gegründete Kapitalgesellschaft veräußert und andere Ausgangsumsätze von vornherein nicht beabsichtigt waren und wenn in dem betreffenden Mitgliedstaat die Übertragung des Gesamtvermögens so behandelt wird, als ob keine Lieferung bzw. Dienstleistung vorliegt?