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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2002
Aktenzeichen: IV R 74/99

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.07.1999
Aktenzeichen: 13 K 88/93

Schlagzeile:

Entnahme eines nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Grundstücks

Schlagworte:

Entnahme, Grundstück, Landwirtschaft

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Flächen eines nicht buchführenden Betriebs, die verpachtet wurden und nach Ablauf des Pachtverhältnisses nicht wieder aktiv bewirtschaftet werden, sondern brach liegen, können durch eindeutige Erklärung dem Finanzamt gegenüber entnommen werden.

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