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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2001
Aktenzeichen: V R 81/99

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.09.1999
Aktenzeichen: IV 1629/97

Schlagzeile:

Zuschuss aus öffentlicher Hand für Bau einer Kläranlage als steuerpflichtiges Entgelt

Schlagworte:

Abwasser, Kläranlage, Umsatzsteuer, Zuschuss

Wichtig für:

Kommunen

Kurzkommentar:

Ein Unternehmer, der die einer Gemeinde nach Landesrecht obliegende Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Errichtung der dafür benötigten Bauwerke übernimmt und dafür u.a. einen vertraglichen Anspruch auf die Förderungsmittel erlangt, die der Gemeinde zustehen, erbringt eine steuerbare Leistung an die Gemeinde.

Hinweis: Ein für Rechnung der Gemeinde vom Land an den Unternehmer gezahlter Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kläranlage ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs Entgelt und kein echter Zuschuss.

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