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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.02.2002
Aktenzeichen: 1 K 6432/00 E

Schlagzeile:

Kosten für die Reinigung der Dienstkleidung eines Polizisten sind auf jährlich ca. 100 Euro zu schätzen

Schlagworte:

Berufskleidung, Dienstkleidung, Reinigung

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Bei einem Polizisten, bei dem auf Grund des häufigen Sports und der Übungen in größerem Umfang Schmutzwäsche anfällt, sind die Kosten für die Reinigung der Dienstkleidung einschließlich etwaiger Kosten für das Bügeln mit jährlich ca. 100 Euro zu schätzen.

Hintergrund: Ein Polizeibeamter setzte als Kosten für jeden Waschgang Werte an, welche die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V. in Bonn ermittelt hatte. Im Streitjahr ermittelte er für 182 Waschgänge Kosten in Höhe von ca. 520 Euro.

Das Finanzgericht hielt die hohe Zahl der Waschgänge für unrealistisch und ging statt dessen von zwei zusätzlichen Waschgängen pro Arbeitswoche für Berufskleidung aus. Die Kosten für jeden Waschgang schätzten die Finanzrichter mit ca. 0,74 Euro. Einschließlich der Kosten für Bügeln schätzten sie die Reinigungskosten auf 100 Euro.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster ist rechtskräftig.

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