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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2002
Aktenzeichen: V R 37/00

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.01.2000
Aktenzeichen: 9 K 241/99

Schlagzeile:

Eingliederung einer Auffanggesellschaft im Rahmen einer "übertragenden Sanierung" in das Unternehmen des Organträgers

Schlagworte:

Auffanggesellschaft, Organschaft, Sanierung, Umsatzsteuer, Unternehmer, Vorsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Im Rahmen des Konzepts einer "übertragenden Sanierung" kann eine Gesellschaft (Auffanggesellschaft) umsatzsteuerrechtlich bereits zu einem Zeitpunkt in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein, zu dem sie selbst noch keine Umsätze ausführt.

Hinweis: In diesem Fall steht nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Auffanggesellschaft kein Vorsteuerabzug aus der Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens des Organträgers auf sie zu.

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