Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.01.2002 |
Aktenzeichen: | V R 37/00 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.01.2000 |
Aktenzeichen: | 9 K 241/99 |
Schlagzeile: |
Eingliederung einer Auffanggesellschaft im Rahmen einer "übertragenden Sanierung" in das Unternehmen des Organträgers
Schlagworte: |
Auffanggesellschaft, Organschaft, Sanierung, Umsatzsteuer, Unternehmer, Vorsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Im Rahmen des Konzepts einer "übertragenden Sanierung" kann eine Gesellschaft (Auffanggesellschaft) umsatzsteuerrechtlich bereits zu einem Zeitpunkt in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein, zu dem sie selbst noch keine Umsätze ausführt.
Hinweis: In diesem Fall steht nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Auffanggesellschaft kein Vorsteuerabzug aus der Übertragung von Gegenständen des Betriebsvermögens des Organträgers auf sie zu.