Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.01.2002
Aktenzeichen: XI R 10, 11/01

Schlagzeile:

Unterlassene Belehrung führt zum Verwertungsverbot nur im Strafverfahren, nicht auch für die Besteuerung

Schlagworte:

Belehrung, Besteuerungsverfahren, Betriebsprüfung, Mitwirkungspflicht, Steuerstrafverfahren, Strafverfahren, Verwertungsverbot

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die anlässlich einer Betriebsprüfung durch Auskünfte des Steuerpflichtigen festgestellten Tatsachen sind auch dann im Besteuerungsverfahren zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige vor der Auskunftserteilung nicht darüber belehrt worden ist, dass er nicht verpflichtet sei, sich selbst wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Die unterlassene Belehrung führt allein in dem im Hinblick auf die Auskünfte eingeleiteten Steuerstrafverfahren zu einem Verwertungsverbot.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist zwischen dem Straf- und dem Besteuerungsverfahren zu unterscheiden. Der Verfassungsgrundsatz, dass sich niemand selbst einer Straftat bezichtigen und daher insoweit belehrt werden müsse, betreffe nur das Strafverfahren. Mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung wäre es nicht zu vereinbaren, Auskünfte eines ehrlichen Steuerpflichtigen uneingeschränkt der Besteuerung zugrunde zu legen und Auskünfte eines einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit Verdächtigten steuerlich unberücksichtigt zu lassen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen