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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 25.03.2002
Aktenzeichen: IV D 2 - S 0229 - 26/02

Schlagzeile:

Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV)

Schlagworte:

Mitteilungsverordnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung der „Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)“. Die Anlage "Bundeseinheitlich zugelassene Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach § 2 Abs. 2 MV" ist Bestandteil des BMF-Schreibens.

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