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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.04.2002
Aktenzeichen: VI R 66/98

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.04.1998
Aktenzeichen: 2 K 3415/96

Schlagzeile:

Unterzeichnung der Einkommensteuer-Erklärung durch einen Bevollmächtigten bei dauerndem Auslandsaufenthalt des Steuerpflichtigen

Schlagworte:

Antragsveranlagung, Erklärung, Steuererklärung, Unterschrift, Vertreter

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Ausländer

Kurzkommentar:

Kehrt ein ausländischer Arbeitnehmer auf Dauer in sein Heimatland zurück, so kann dessen Einkommensteuer-Erklärung ausnahmsweise durch einen Bevollmächtigten unter Offenlegung des Vertretungsverhältnisses unterzeichnet werden.

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