Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2002 |
Aktenzeichen: | IX R 20/98 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.11.1997 |
Aktenzeichen: | 5105/96 |
Schlagzeile: |
Bei geschlossenem Immobilienfonds mindern Provisionsnachlässe durch Eigenkapitalvermittler die Anschaffungskosten der Immobilie
Schlagworte: |
Agio, Anschaffungskosten, Eigenkapital, Feststellungsverfahren, Geschlossener Immobilienfonds, Nachlass, Provision, Sondereinnahme, Werbungskosten
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fonds-Gesellschaftern gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, mindern die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB, und zwar auch dann, wenn der Eigenkapitalvermittler auf das von den Gesellschaftern zu erbringende Eigenkapital direkt an den Fonds leistet.
Hinweis: Für die steuerrechtliche Qualifizierung der Rückflüsse kommt es nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht darauf an, ob das Finanzamt die betreffenden Provisionen als Anschaffungskosten behandelt oder als Werbungskosten abgezogen hat.