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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2002
Aktenzeichen: IX R 20/98

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.11.1997
Aktenzeichen: 5105/96

Schlagzeile:

Bei geschlossenem Immobilienfonds mindern Provisionsnachlässe durch Eigenkapitalvermittler die Anschaffungskosten der Immobilie

Schlagworte:

Agio, Anschaffungskosten, Eigenkapital, Feststellungsverfahren, Geschlossener Immobilienfonds, Nachlass, Provision, Sondereinnahme, Werbungskosten

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fonds-Gesellschaftern gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, mindern die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB, und zwar auch dann, wenn der Eigenkapitalvermittler auf das von den Gesellschaftern zu erbringende Eigenkapital direkt an den Fonds leistet.

Hinweis: Für die steuerrechtliche Qualifizierung der Rückflüsse kommt es nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht darauf an, ob das Finanzamt die betreffenden Provisionen als Anschaffungskosten behandelt oder als Werbungskosten abgezogen hat.

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