Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.03.2002 |
Aktenzeichen: | II 424/00 |
Schlagzeile: |
Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten an einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen sind Werbungskosten bei Kapitalvermögen
Schlagworte: |
Arbeitgeberdarlehen, Darlehen, Genussrechte, Kapitaleinkünfte, Schuldzinsen, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten an einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit dem Anteilserwerb in erster Linie das Ziel verfolgt, seine besondere Verbundenheit mit dem Unternehmen zu dokumentieren, um beruflich aufzusteigen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.