Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.03.2002
Aktenzeichen: II 424/00

Schlagzeile:

Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten an einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen sind Werbungskosten bei Kapitalvermögen

Schlagworte:

Arbeitgeberdarlehen, Darlehen, Genussrechte, Kapitaleinkünfte, Schuldzinsen, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten an einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit dem Anteilserwerb in erster Linie das Ziel verfolgt, seine besondere Verbundenheit mit dem Unternehmen zu dokumentieren, um beruflich aufzusteigen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen