Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.06.2001 |
Aktenzeichen: | 9 K 685/97 KI |
Schlagzeile: |
Eltern von Studenten steht Kindergeld auch nach der Examensprüfung zu
Schlagworte: |
Berufsausbildung, Examensprüfung, Kindergeld
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Die universitäre Ausbildung endet nicht mit dem Tag der letzten Prüfung, sondern erst mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Dies gilt auch dann, wenn die Hochschule das Resultat erst mit monatelanger Verspätung mitteilt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.