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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.06.2001
Aktenzeichen: 9 K 685/97 KI

Schlagzeile:

Eltern von Studenten steht Kindergeld auch nach der Examensprüfung zu

Schlagworte:

Berufsausbildung, Examensprüfung, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Die universitäre Ausbildung endet nicht mit dem Tag der letzten Prüfung, sondern erst mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Dies gilt auch dann, wenn die Hochschule das Resultat erst mit monatelanger Verspätung mitteilt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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