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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.05.2002
Aktenzeichen: VI R 30, 31/01

Schlagzeile:

Kein fiktiver Kindergeld-Jahresbetrag bei Umrechnung des Kindergeldes in einen Freibetrag

Schlagworte:

Kinderfreibetrag, Kindergeld, Umrechnung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Bei der Umrechnung des Kindergeldes in einen Freibetrag gemäß § 53 Satz 3 EStG ist auch in den Fällen, in denen das Kind nicht während des gesamten Veranlagungszeitraums berücksichtigungsfähig war, nur das dem Steuerpflichtigen tatsächlich zustehende Kindergeld und nicht ein fiktiver Kindergeld-Jahresbetrag zugrunde zu legen.

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