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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.04.2002
Aktenzeichen: VIII R 62/99

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.02.1999
Aktenzeichen: 14 K 6256/96 Kg

Schlagzeile:

Kindergeld für Kinder mit Behinderung auf Grund von Suchtkrankheiten wie Drogenabhängigkeit oder Alkoholismus

Schlagworte:

Alkoholismus, Behinderter, Behinderung, Drogenabhängigkeit, Kindergeld, Nachweis, Selbstunterhalt, Suchtkrankheit

Wichtig für:

Behinderte, Familien

Kurzkommentar:

Auch Suchtkrankheiten können Behinderungen darstellen. Allein der Umstand, dass sich ein Kind wegen Drogenabhängigkeit in einem Polamidon-Substitutionsprogramm befunden hat, lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass das Kind behindert und wegen der Behinderung außer Stande war, sich selbst zu unterhalten.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass entgegen der Verwaltungsregelung n DA-FamEStG 63.3.6.2 Abs. 1 der Nachweis einer Behinderung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1Nr. 3 EStG nicht durch einen amtlichen Nachweis erbracht werden muss, sondern auch auf andere Weise erbracht werden kann.

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