Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 12.06.2002 |
Aktenzeichen: | IV C 1 - C 2252 - 184/02 |
Schlagzeile: |
Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen
Schlagworte: |
Halbeinkünfteverfahren, Kapitalvermögen, Werbungskosten
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Nach § 3c Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dürfen Werbungskosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte von der Einkommensteuer befreit sind, nur zur Hälfte abgezogen werden.
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.