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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 12.06.2002
Aktenzeichen: IV C 1 - C 2252 - 184/02

Schlagzeile:

Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen

Schlagworte:

Halbeinkünfteverfahren, Kapitalvermögen, Werbungskosten

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Nach § 3c Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dürfen Werbungskosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte von der Einkommensteuer befreit sind, nur zur Hälfte abgezogen werden.

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

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