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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 12.06.2002 |
| Aktenzeichen: | IV C 1 - C 2252 - 184/02 |
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Schlagzeile: |
Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen
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Schlagworte: |
Halbeinkünfteverfahren, Kapitalvermögen, Werbungskosten
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Wichtig f�r: |
Kapitalanleger
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Kurzkommentar2: |
Nach § 3c Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dürfen Werbungskosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte von der Einkommensteuer befreit sind, nur zur Hälfte abgezogen werden.
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Aufteilung von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die teilweise dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

