Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.03.2002 |
Aktenzeichen: | XI R 50/00 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.11.1998 |
Aktenzeichen: | 10 K 394/97 |
Schlagzeile: |
Verzinsung eines auf einem Verlustrücktrag beruhenden Erstattungsanspruchs
Schlagworte: |
Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Verlust, Verzinsung, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beruhende Erstattungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist.
Hinweis: Die Anwendung des durch das JStG 1997 vom 20. Dezember 1996 eingeführten § 233a Abs. 2a AO 1977 auf nach dem 31. Dezember 1995 entstandene Verluste führt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Falle des Verlustrücktrags auf Veranlagungszeiträume vor 1996 nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung.