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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.03.2002
Aktenzeichen: IV R 15/00

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2000
Aktenzeichen: 12 K 3723/98 E

Schlagzeile:

Keine Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke bei Vermietung an anderen Unternehmer

Schlagworte:

Abschreibung, eigenbetriebliche Zwecke, Fördergebiet, Sonderabschreibung, Vermietung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Vermietung eines Gebäudeteils an einen Dritten für dessen Betrieb erfüllt nicht die Voraussetzung der Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken i.S. des § 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b des Fördergebietsgesetzes (FöGbG). Das gilt auch dann, wenn die Vermietung zu dem Zweck erfolgt, daraus einen Nutzen für den eigenen Betrieb zu erzielen.

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