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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.04.2002
Aktenzeichen: X R 8/00

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.11.1999
Aktenzeichen: I 373/98

Schlagzeile:

Verpächterwahlrecht bei Wegfall der Voraussetzungen einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung

Schlagworte:

Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Einkunftsart, Verpachtung, Wahlrecht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Verpachtet der Besitzunternehmer alle wesentlichen Betriebsgrundlagen nach Beendigung einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung an ein fremdes Unternehmen, so steht ihm das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei der Betriebsverpachtung im Ganzen eröffnete Verpächterwahlrecht zu.

Hinweis: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält Ausführungen zur Auslegung von Erklärungen gegenüber der Finanzbehörde und dem Fehlen von Entscheidungsgründen.

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