Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.04.2002 |
Aktenzeichen: | X R 8/00 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.11.1999 |
Aktenzeichen: | I 373/98 |
Schlagzeile: |
Verpächterwahlrecht bei Wegfall der Voraussetzungen einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung
Schlagworte: |
Betriebsaufgabe, Betriebsaufspaltung, Einkunftsart, Verpachtung, Wahlrecht
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Verpachtet der Besitzunternehmer alle wesentlichen Betriebsgrundlagen nach Beendigung einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung an ein fremdes Unternehmen, so steht ihm das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei der Betriebsverpachtung im Ganzen eröffnete Verpächterwahlrecht zu.
Hinweis: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs enthält Ausführungen zur Auslegung von Erklärungen gegenüber der Finanzbehörde und dem Fehlen von Entscheidungsgründen.