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Quelle:

Finanzgericht des Landes Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.04.2002
Aktenzeichen: 3 K 2613/01

Schlagzeile:

Bankkaufmann kann Abogebühren für Wirtschaftszeitung Handelsblatt nicht als Werbungskosten abziehen

Schlagworte:

Abogebühren, Bankkaufmann, Fachliteratur, Handelsblatt, Kapitalvermögen, Tageszeitung, Werbungskosten, Wirtschaftszeitung, Zeitung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Ein Bankkaufmann kann die Abogebühren für die Wirtschaftszeitung Handelsblatt steuerlich nicht als Werbungskosten absetzen. Mit seiner Entscheidung ist das Finanzgericht von einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1982 abgewichen, in dem das oberste deutsche Steuergericht einen Werbungskostenabzug bejaht hatte.

Hintergrund: Ein als Anlageberater von Privatkunden bei einer deutschen Großbank tätiger Bankkaufmann machte die Abogebühren für die Wirtschaftszeitung Handelsblatt in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend. Das Finanzamt erkannte die Kosten steuerlich nicht an und begründete dies damit, dass das sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot des Einkommensteuergesetzes greife. Danach sind Aufwendungen, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, nicht - und zwar auch nicht anteilig - abziehbar.

Das Finanzgericht folgte der Auffassung des Finanzamts. Entscheidend sei, dass der objektive Charakter des Handelsblatts nicht für eine ausschließlich berufliche Nutzung spreche. Das Handelsblatt sei zwar keine typische Tageszeitung, weil ihm ein Lokalteil fehle und es auch nur börsentauglich erscheine. Im Gegensatz zu einer reinen Fachzeitschrift enthalte das Handelsblatt aber eine nicht unbedeutende Anzahl von allgemein interessierenden Beiträgen, die die Bereiche Politik, Reisen, Feuilleton, Sport oder Computer beträfen. Diese Themen dienten der Vermittlung von Allgemeinwissen, so dass das steuerliche Aufteilungs- und Abzugsverbot greife. Somit sei auch ein anteiliger Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten ausgeschlossen.

Wichtig: Mit seiner Entscheidung ist das Finanzgericht von einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. November 1982 (Aktenzeichen VI R 193/79) abgewichen, in dem die obersten deutschen Steuerrichter die Abogebühren für das Handelsblatt als Werbungskosten anerkannt hatten.

Auch diesmal wird der Bundesfinanzhof das letzte Wort haben, da der Bankkaufmann Revision eingelegt hat. Handelsblatt-Leser sollten die Streichung der Abogebühren als Werbungskosten nicht akzeptieren und ihre Steuerbescheide bis zu einer erneuten BFH-Entscheidung offen halten.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Der Kläger hat Revision eingelegt. Unter dem Aktenzeichen VI R 57/02 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Sind die Bezugskosten für die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" bei einem Bankkaufmann (Anlageberater) als Werbungskosten abziehbar?

Aktuelle Ergänzung: Das Urteil ist rechtskräftig, da der Kläger die Revision zurückgenommen hat.

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