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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2002
Aktenzeichen: X R 61/99

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.07.1999
Aktenzeichen: 2 K 24/97

Schlagzeile:

Gewerbesteuerermäßigung für Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als zwei beschäftigten fremden Hilfskräften

Schlagworte:

Angehörige, Arbeitnehmer, Beschäftgte, Fremde Hilfskräfte, Gewerbesteuer, Hausgewerbe, Hausgewerbetreibender, Hilfskraft, Steuerermäßigung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

§ 11 Abs. 3 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) verweist u.a. auf die durch § 2 Abs. 2 und 6 HAG legaldefinierten Begriffe des "Hausgewerbetreibenden" und der "fremden Hilfskräfte".

"Fremde Hilfskräfte" (§ 2 Abs. 6 HAG) des Hausgewerbetreibenden sind alle aufgrund von Arbeitsverträgen - auch aushilfsweise - bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich solcher, die nahe Angehörige i.S. von § 2 Abs. 5 Buchst. a bis c HAG sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

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