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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.05.2002
Aktenzeichen: III R 27/01

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.06.2001
Aktenzeichen: 5 K 310/00

Schlagzeile:

Antrag auf Investitionszulage durch Prokuristen bei Abwesenheit des Geschäftsführer einer GmbH

Schlagworte:

Antrag, Investitionszulage, Längere Abwesenheit, Prokurist, Vertretung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ob der Anspruchsberechtigte durch längere Abwesenheit gehindert ist, den Antrag auf Investitionszulage eigenhändig zu unterschreiben, und deshalb die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, bestimmt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist.

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