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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2002
Aktenzeichen: III R 8/00

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.1999
Aktenzeichen: 13 K 3423/98

Schlagzeile:

Büroraum in Privatwohnung eines Angestellten begründet keine Betriebsstätte

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Betriebstätte, Investitionszulage, Pension, Privatwohnung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Wird einem Fuhrunternehmer durch einen angestellten Fahrer die Mitbenutzung eines Raumes in dessen Privatwohnung ohne vertragliche Grundlage gestattet, so fehlt es an der für die Annahme einer Betriebsstätte unerlässlichen mindestens allgemein-rechtlichen Absicherung einer nicht nur vorübergehenden, unbestrittenen Verfügungsmacht des Unternehmers bezüglich dieses Raumes.

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