Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.05.2002 |
Aktenzeichen: | III R 8/00 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.1999 |
Aktenzeichen: | 13 K 3423/98 |
Schlagzeile: |
Büroraum in Privatwohnung eines Angestellten begründet keine Betriebsstätte
Schlagworte: |
Arbeitnehmer, Betriebstätte, Investitionszulage, Pension, Privatwohnung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Wird einem Fuhrunternehmer durch einen angestellten Fahrer die Mitbenutzung eines Raumes in dessen Privatwohnung ohne vertragliche Grundlage gestattet, so fehlt es an der für die Annahme einer Betriebsstätte unerlässlichen mindestens allgemein-rechtlichen Absicherung einer nicht nur vorübergehenden, unbestrittenen Verfügungsmacht des Unternehmers bezüglich dieses Raumes.