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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.04.2002
Aktenzeichen: VIII R 50/01

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.08.2000
Aktenzeichen: 3 K 2260/97

Schlagzeile:

Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei fehlender Verletzung einer Unterhaltspflicht

Schlagworte:

Abzweigung, Kind, Kindergeld, Unterhaltspflicht

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Kindergeld, das zugunsten des Vaters einer Tochter, die eine Zweitausbildung absolviert, festgesetzt ist, kann in analoger Anwendung des § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an die Tochter ausgezahlt werden, wenn der Vater tatsächlich keinen Unterhalt leistet und zivilrechtlich auch nicht dazu verpflichtet ist.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seiner Entscheidung mit der Schließung von planwidrigen Gesetzeslücken im Steuerrecht durch Gesetzesanalogie.

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