Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 01.07.2002 |
Aktenzeichen: | IV D 2 |
Schlagzeile: |
Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Übersicht des Bundesfinanzministeriums enthält eine Vielzahl von Fragen zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung, zu denen die Verwaltung bislang Stellung genommen hat.
Die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind im BMF-Schreiben vom 16.07.01 (Aktenzeichen IV D 2 - S 0316 - 136/01) geregelt.