Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.05.2002
Aktenzeichen: IX R 31/00

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.08.1999
Aktenzeichen: 3 K 1963/96

Schlagzeile:

Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters umfasst auch die auf ein Mandat hinweisenden Eintragungen im Fahrtenbuch

Schlagworte:

Einspruch, Fahrtenbuch, Feststellungslast, Postausgangsbuch, Steuerberater, Zeugnisverweigerungsrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Befugnis des Steuerberaters zur Zeugnisverweigerung nach § 84 Abs. 1 FGO i.V.m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO 1977 bezieht sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung.

Ergeben sich solche Tatsachen aus vorzulegenden Urkunden (Postausgangsbuch, Fahrtenbuch), so erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch darauf (§ 85 FGO i.V.m. § 104 Abs. 1 AO 1977).

zur Suche nach Steuer-Urteilen