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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 16.04.2002
Aktenzeichen: VIII B 171/01

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.10.2001
Aktenzeichen: 9 K 3073/98 Kg

Schlagzeile:

Notwendige Beiladung in Kindergeldsachen

Schlagworte:

Beiladung, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Erhebt ein Elternteil Klage mit dem Ziel, ihm Kindergeld zu gewähren, ist der andere Elternteil selbst dann nicht notwendig zum Verfahren beizuladen, wenn er bei Stattgabe der Klage das bisher zu seinen Gunsten festgesetzte Kindergeld verliert.

Hinweis: Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.

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