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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.04.2002
Aktenzeichen: VII R 108/00

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2000
Aktenzeichen: 1 K 3027/97

Schlagzeile:

Rückforderungsanspruch gegen Zessionar bei Berichtigung der Umsatzsteuer

Schlagworte:

Berichtigung, Rückforderung, Umsatzsteuer, Zessiom

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Hat das Finanzamt abgetretene Vorsteuerüberschüsse eines Voranmeldungszeitraumes an den Zessionar ausgezahlt, entsteht gegen diesen ein Rückforderungsanspruch, wenn der Rechtsgrund für die Auszahlung durch Berichtigung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in einem späteren Voranmeldungszeitraum entfallen ist.

Hinweis: Die zur Auszahlung des Vorsteuerüberschusses führende Umsatzsteuerfestsetzung (§ 168 AO 1977) hat nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs mit der Berichtigung der Bemessungsgrundlage gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG in einer späteren Umsatzsteuervoranmeldung (§ 168 AO 1977) ihre Wirksamkeit als formeller Rechtsgrund verloren (§ 124 Abs. 2 i.V.m. § 218 Abs. 1 AO 1977).

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