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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2002
Aktenzeichen: X R 47/98

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.02.1998
Aktenzeichen: III 176/96

Schlagzeile:

Wohneigentumsförderung für nach dem 31. Dezember 1990 erworbene, aber bereits vorher errichtete Wohnungen im Beitrittsgebiet

Schlagworte:

Baugenehmigung, Beitrittsgebiet, Nutzung, Schwarzbau, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Ein Steuerpflichtiger kann die Wohneigentumsförderung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) und § 34f EStG auch für nach dem 31. Dezember 1990 erworbene, aber bereits vorher errichtete Wohnungen im Beitrittsgebiet geltend machen, wenn diese nach DDR-Recht formell und materiell baurechtmäßig waren, tatsächlich dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden durften und auch entsprechend genutzt wurden.

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