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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 26.07.2002 |
| Aktenzeichen: | IV A 5 - S 2225 - 2/02 |
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Schlagzeile: |
Verlustabzug nach § 10d EStG in Erbfällen
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Schlagworte: |
Erbe, Erbfall, Nachlassverbindlichkeit, Verlustabzug, Wirtschaftliche Belastung
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Wichtig f�r: |
Erben
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Kurzkommentar2: |
Ein vom Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeglichener Verlust ist nach dem BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 (Aktenzeichen I R 76/99) bei der Veranlagung des Erben für das Jahr des Erbfalls zu berücksichtigen. Der Erbe kann nach dem BFH-Urteil die Verluste des Erblassers jedoch nur dann ausgleichen bzw. abziehen, wenn er durch sie wirtschaftlich belastet ist.
Im BMF-Schreiben vertritt das Bundesfinanzministerium die Auffassung, dass eine wirtschaftliche Belastung des Erben insbesondere dann nicht vorliegt, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten entweder gar nicht oder nur beschränkt haftet.

