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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 21.02.2002
Aktenzeichen: IV A 6 - S 2132 - 4/0

Schlagzeile:

Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten (sog. Eiserne Verpachtung)

Schlagworte:

Eiserne Verpachtung, Nutzungsüberlassung, Substanzerhaltungspflicht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Basierend auf der neueren BFH-Rechtsprechung nimmt das BMF Stellung zur Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten (sog. Eiserne Verpachtung).

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