Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.09.2001 |
Aktenzeichen: | IV D 1 - S 7492 - 58/0 |
Schlagzeile: |
Amerikanisches Beschaffungsverfahren bei Umsatzsteuerbefreiung nach Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Schlagworte: |
NATO-Truppenstatut, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Mit BMF-Schreiben vom 31. März 2000 (Aktenzeichen IV D 2 - S 7492 - 12/00) ist zugelassen worden, dass bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bei dienstlichen Beschaffungen unter Verwendung einer IMPAC-VISA-Kreditkarte bis zu einem Wert von 5.000 DM, die nach dem in diesem Schreiben dargestellten Beschaffungsverfahren abgewickelt werden, die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut in Anspruch genommen werden kann. Ab 1. Januar 2002 gilt ein Wert von 2.500 €.