Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 13.09.2001 |
Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2285 - 49/01 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Anerkennung der Beschäftigung des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Hilfe im Haushalt
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Haushaltshilfe, nichteheliche Lebensgemeinschaft
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Eheähnliche Gemeinschaften
Kurzkommentar: |
Aufwendungen für hauswirtschaftliche Arbeiten, die eine Lebensgefährtin für den mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden körperbehinderten Partner leistet, können nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Januar 2000 (Aktenzeichen III R 36/95) als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG abziehbar sein. Mit dem BMF-Schreiben weist das Bundesfinanzministerium die Finanzämter an, die Aufwendungen nur in dem Sonderfall anzuerkennen, dass der Steuerpflichtige schwer behindert (Grad der Behinderung mindestens 50) ist.