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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 06.06.2002 |
| Aktenzeichen: | V B 110/01 |
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Vorinstanz: |
FG Thüringen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 02.05.2001 |
| Aktenzeichen: | II 1091/00 V |
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Schlagzeile: |
Vorsteuerrückforderung bei Uneinbringlichkeit der Entgelte nach Beendigung der Organschaft
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Schlagworte: |
Organschaft, Umsatzsteuer, Vorsteuer
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Wichtig f�r: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich Vorsteuerrückforderungsansprüche nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unabhängig von ihrem Begründungs- und Entstehungszeitpunkt gegen den (ehemaligen) Organträger richten, dem der Vorsteuerabzug zustand oder ob nicht entscheidend auf den Zeitpunkt des die Rückforderung auslösenden Ereignisses (hier: die Uneinbringlichkeit der von der ehemaligen Organgesellschaft geschuldeten Entgelte) abzustellen ist.

