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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 06.06.2002
Aktenzeichen: V B 110/01

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.05.2001
Aktenzeichen: II 1091/00 V

Schlagzeile:

Vorsteuerrückforderung bei Uneinbringlichkeit der Entgelte nach Beendigung der Organschaft

Schlagworte:

Organschaft, Umsatzsteuer, Vorsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich Vorsteuerrückforderungsansprüche nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unabhängig von ihrem Begründungs- und Entstehungszeitpunkt gegen den (ehemaligen) Organträger richten, dem der Vorsteuerabzug zustand oder ob nicht entscheidend auf den Zeitpunkt des die Rückforderung auslösenden Ereignisses (hier: die Uneinbringlichkeit der von der ehemaligen Organgesellschaft geschuldeten Entgelte) abzustellen ist.

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