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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 27.06.2002
Aktenzeichen: VII B 171/01

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2001
Aktenzeichen: 12 K 3997/00

Schlagzeile:

Zustellung der Ladung zur mündlichen Verhandlung per Telefax unzulässig

Schlagworte:

Mündliche Verhandlung, Telefax, Verfahrensrecht, Zustellung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Nach dem bis zum 30. Juni 2002 geltenden Zustellungsrecht des VwZG konnte im finanzgerichtlichen Verfahren eine Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht wirksam per Telefax erfolgen. Fehlt es an einem ordnungsgemäßen Zustellungsgegenstand, kommt eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 9 Abs. 1 VwZG nicht in Betracht.

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