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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.08.2002
Aktenzeichen: IV A 5 - S 2411 - 33/02

Schlagzeile:

Abzugsteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen oder ähnlichen Darbietungen nach § 50a Abs. 4 EStG

Schlagworte:

Abzugsteuer, Artisten, Künstler, Sportler

Wichtig für:

Künstler, Sportler

Kurzkommentar:

Durch das Steueränderungsgesetz 2001 ist eine Regelung zum gestaffelten Steuerabzug bei im Inland ausgeübten künstlerischen, sportlichen, artistischen oder ähnlichen Darbietungen (Milderungsregelung) eingeführt worden. Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu dieser Abzugsteuer nach § 50a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sowie zur Auswirkung der Regelung des § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug.

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