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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.2002
Aktenzeichen: I R 4/01

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2000
Aktenzeichen: 15 K 5406/98 F

Schlagzeile:

Kein Anwendungsvorrang der §§ 7 ff. des Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) vor § 1 AStG

Schlagworte:

Außensteuerrecht, Darlehen, Hinzurechnung, Schweiz, Zinsen, Zwischengesellschaft

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Gewährt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihrer ausländischen Enkelgesellschaft ein Darlehen zu einem unüblich niedrigen Zins, so sind ihre Einkünfte auch dann nach § 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) zu berichtigen, wenn die Einkünfte der Enkelgesellschaft bei ihrer deutschen Muttergesellschaft nach Maßgabe der §§ 7 ff. AStG hinzugerechnet werden.

Hinweis: Eine Doppelbesteuerung ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs in der Weise zu vermeiden, dass bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte der Muttergesellschaft eine Gegenberichtigung vorgenommen wird.

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