Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.06.2002 |
Aktenzeichen: | IX R 47/98 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.08.1997 |
Aktenzeichen: | V 277/95 |
Schlagzeile: |
Übernahme des Gesellschaftsvermögens einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Rahmen der Liquidation durch einen Gesellschafter als Gesamtrechtsnachfolge
Schlagworte: |
Anschaffung, Erhöhte Absetzung, Gesamtrechtsnachfolge, Gesellschaftsvermögen, Liquidation, Personengesellschaft, Vermögensverwaltung
Wichtig für: |
Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Übernimmt im Rahmen der Liquidation einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Gesellschafter das weitgehend aus einem einzigen Wirtschaftsgut bestehende Gesellschaftsvermögen im Wege der Übertragung von Aktiva und Passiva, liegt hierin keine Übernahme eines Unternehmens, sondern eine Gesamtrechtsnachfolge des verbleibenden Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft.
Hinweis: Als Gesamtrechtsnachfolger kann der verbleibende Gesellschafter - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - erhöhte Absetzungen nach den Bestimmungen des Berlin-Förderungsgesetzes (BerlinFG 1990) für von der Personengesellschaft noch vor der Liquidation durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen geltend machen.