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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2002
Aktenzeichen: II R 11/01

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.03.2000
Aktenzeichen: 3 K 6826/96 GE

Schlagzeile:

Grundstückserwerb zur Erfüllung eines auf Geld gerichteten Pflichtteilsanspruchs nicht grunderwerbsteuerfrei

Schlagworte:

Abgeltung, Erbauseinandersetzung, Grunderwerbsteuer, Grundstück, Pflichtteilsanspruch

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein Grundstückserwerb zur Erfüllung eines auf Geld gerichteten Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruchs "an Erfüllung statt" ist nicht nach § 3 Nr. 2 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG 1983) von der Grunderwerbsteuer befreit.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof gibt damit seine alte Rechtsprechung im Urteil vom 30. September 1981 (Aktenzeichen II R 64/80) auf.

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